Warum DORA-Compliance entscheidend ist
Verbesserte digitale Resilienz
Stärken Sie die Widerstandsfähigkeit Ihrer IKT-Systeme gegen Cyberrisiken und operative Störungen
Rechtliche Konformität
Vermeiden Sie hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen durch frühzeitige DORA-Compliance
Wettbewerbsvorteil
Heben Sie sich durch robustes IKT-Risikomanagement und DORA-konforme Prozesse vom Wettbewerb ab
Wichtiger Hinweis! IKT Management des Drittparteirisikos
DORA legt besonderen Fokus auf das Management von IKT-Drittanbieterrisiken. Finanzunternehmen müssen robuste Prozesse zur Überwachung und Steuerung von Risiken implementieren, die durch die Nutzung von IKT-Dienstleistern entstehen. Dies erfordert eine umfassende Bewertung und kontinuierliche Überwachung aller kritischen IKT-Dienstleister.
DORA-Readiness-Check
Unsere maßgeschneiderten Lösungen unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen des Digital Operational Resilience Act.
DORA-Readiness-Check
- Reifegradbestimmung der DORA-Umsetzung in ihrer Organisation
- Prüfungsdurchführung durch unabhängige Experten mit jahrelanger Erfahrung aus regulatorischen Umsetzungsprojekten
- Prüfungsdurchführung anhand der Best Practises der Aufsichtsbehörden
- Report zur Präsentation auf C-Level mit allen Handlungsempfehlungen aus dem Readiness Check
DORA Schulung: Zweitägige Agenda
Unsere intensive zweitägige Schulung wird Ihnen einen umfassenden Einblick in die Anforderungen von DORA geben und Sie mit den notwendigen Werkzeugen ausstatten, um die Compliance in Ihrem Unternehmen erfolgreich umzusetzen. Von der Prüfung der DORA-Compliance über Risikomanagement bis hin zu technischen Regulierungsstandards - wir decken alle relevanten Aspekte ab.
DORA Schulung Tag 1
- Begrüßung und Einführung
- Prüfung der DORA-Compliance
- Risikomanagement und DORA in der Prüfung
- Technische Regulierungsstandards
- Fallstudien aus der Prüfungspraxis
DORA Schulung Tag 2
- Rückblick auf Tag 1 und offene Fragen
- Vertiefung: Prüfungsschritte für DORA-Compliance
- Risikomanagement und Kontrolle
- DORA und technische Regulierungsstandards
- Praktische Übungen und Diskussion
Kernaspekte des Digital Operational Resilience Act
Betroffene Unternehmen
DORA betrifft ein breites Spektrum von Finanzunternehmen, darunter:
- Kreditinstitute und Banken
- Versicherungsunternehmen und Rückversicherer
- Wertpapierfirmen und Investmentgesellschaften
- Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute
- Kryptowerte-Dienstleister
- Zentralverwahrer und zentrale Gegenparteien
Auch kritische IKT-Drittanbieter, die Dienstleistungen für diese Unternehmen erbringen, fallen unter den Anwendungsbereich von DORA.
Digitale Resilienz - Neue Pflichten und Anforderungen
- Implementierung eines umfassenden IKT-Risikomanagements und IKT-Management-Frameworks
- Regelmäßige Durchführung von Penetrationstests und Resilienz-Testing
- Strenge Meldepflichten für schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle
- Etablierung robuster Business-Continuity und Disaster-Recovery Pläne
- Umfassendes Management von IKT-Drittanbieterrisiken
- Informationsaustausch über Cyberbedrohungen zwischen Finanzunternehmen
Handlungsbedarf bei Finanzunternehmen
Zeitplan
- DORA trat am 16. Januar 2023 in Kraft
- 24 Monate Übergangsfrist: Vollständige Anwendung ab 17. Januar 2025
- Technische Regulierungsstandards werden schrittweise veröffentlicht
- Frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend für eine reibungslose Umsetzung
Sanktionen
Bei Nichteinhaltung drohen massive Bußgelder:
- DORA erlaubt es führenden Aufsichtsstellen, Bußgelder gegen IKT-Anbieter in Höhe von 1 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes des Anbieters im vorangegangenen Geschäftsjahr zu erheben
- Zusätzliche aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie temporäre Verbote bestimmter Aktivitäten
- Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern
DORA-Anforderungen im Überblick
1. IKT-Risikomanagement (Art. 5-16)
- Aufbau eines Governance- und Kontrollrahmens
- Etablierung eines IKT-Risikomanagementrahmens
- Nutzung von IKT-Systeme, -Protokolle und -Tools
- Verantwortlichkeit verbleibt beim Leitungsorgan
2. IKT Vorfallmeldewesen (Art. 17 - 23)
- Festlegung von IKT-bezogenen Vorfälle und Bestimmung der Klassifikationskriterien
- Meldeprozess und Berichtswesen IKT-bezogener Vorfälle und Cyberbedrohungen
3. Digitale Resilienz-Tests (Art. 24 - 27)
- Etablierung eines umfassenden Testprogramms
- Durchführung von Basistests wie Schwachstellenscans
- Fortgeschrittene Tests, Thread Led Penetrations Tests (TIBER-EU)
4. Management des IKT-Drittparteirisikos (Art. 28 - 30)
- Entwicklung einer Strategie für das IKT-Drittparteirisiko
- Managen der IKT-Risiken
- Anpassung der Mindestvertragsklauseln
- Einführung von Überwachungs- und Steuerungsmachanismen
- Entwicklung und Pflege eines Informationsregisters
- Mitteilungen an die Aufsichtsbehörden
6. Informationsaustausch (Art. 45 - 49)
- Freiwilliger Austausch von Informationen
- Mitteilungspflicht bei Mitwirkung an Information-Sharing-Vereinbarungen
- Sektorübergreifende Krisenmanagement- und Notfallübungen mit Cyberbezug können von der Aufsicht konzipiert werden
Wichtige Fragen zur DORA-Richtlinie
Die DORA-Verordnung erstreckt sich auf ein breites Spektrum von Finanzunternehmen, darunter:
- Kreditinstitute und Banken
- Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute
- Wertpapierfirmen und Investmentgesellschaften
- Krypto-Dienstleister und Emittenten wertreferenzierter Token
- Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
- Betriebliche Altersversorgungseinrichtungen
- Ratingagenturen und Administratoren kritischer Referenzwerte
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie beispielsweise für bestimmte kleine Versicherungsvermittler und Einrichtungen mit weniger als 15 Versorgungsanwärtern.
Die Umsetzung der DORA-Verordnung erfolgt in mehreren Schritten:
- Inkrafttreten: 16. Januar 2023
- Anwendungsbeginn: 17. Januar 2025
Der IKT-Risikomanagementrahmen nach DORA ist umfassend und beinhaltet mehrere Kernbereiche:
- Grundlegende Anforderungen (Artikel 5 bis 16)
- Behandlung IKT bezogener Vorfälle (Artikel 24 bis 27)
- Management von IKT-Drittanbieterrisiko (Artikel 28 bis 30)
Dieser Rahmen zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen gegen IKT-Risiken zu stärken und einheitliche Standards in der EU zu schaffen.
Laut DORA (Art. 3 Abs. 1 Nr. 21) umfassen IKT-Dienstleistungen:
- Digitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme bereitgestellt werden
- Hardware als Dienstleistung
- Technische Unterstützung für Hardware, einschließlich Software- und Firmware-Updates
Wichtig: Herkömmliche analoge Telefondienste fallen nicht unter diese Definition.
Quelle: DORA-Verordnung, Artikel 3
Der Austausch von Cyberbedrohungsinformationen ist nach DORA freiwillig, jedoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Finanzunternehmen müssen der BaFin melden, wenn sie an einem Informationsaustausch teilnehmen
- Auch die Beendigung einer solchen Teilnahme ist meldepflichtig
- Die BaFin ermutigt Unternehmen, sich am Informationsaustausch zu beteiligen, um die Cybersicherheit im Finanzsektor zu stärken
Diese Meldepflichten treten ab dem 17. Januar 2025 in Kraft. Die genauen Meldeverfahren wird die BaFin noch bekannt geben.
DORA definiert einen IKT-bezogenen Vorfall (Art. 3 Abs. 1 Nr. 8) als ein unvorhergesehenes Ereignis, oder eine Reihe verbundener Ereignisse das:
- Die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen beeinträchtigt
- Negative Auswirkungen auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Daten hat
- Die Erbringung von Finanzdienstleistungen behindert
Diese breite Definition umfasst verschiedene Arten von Störungen und Sicherheitsvorfällen, die den normalen Betrieb eines Finanzunternehmens beeinträchtigen können.
Quelle: DORA-Verordnung, Artikel 3
Die Meldepflicht für IKT-bezogene Vorfälle tritt ein, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind:
- Die Kriterien basieren auf Artikel 18 DORA
- Detaillierte Klassifikationskriterien werden in einem technischen Regulierungsstandard (RTS) festgelegt
- Der RTS wurde öffentlich konsultiert und wird nach Fertigstellung veröffentlicht
Die BaFin wird nach Veröffentlichung des RTS detaillierte Informationen zum Klassifikationsprozess und den genauen Kriterien auf ihrer DORA-Informationsseite bereitstellen.
Für die Meldung von IKT-bezogenen Vorfällen gilt:
- Die BaFin fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle von ihr beaufsichtigten Finanzunternehmen.
- Meldungen sollen über das MVP-Portal der BaFin eingereicht werden.
- Dieses zentralisierte System erleichtert die effiziente Verarbeitung und Analyse der Vorfallmeldungen.
Die BaFin wird rechtzeitig vor dem Anwendungsbeginn von DORA weitere Informationen zum genauen Meldeverfahren bereitstellen.
Bezüglich der Meldung von Cyberbedrohungen sieht DORA Folgendes vor:
- Gemäß Artikel 19 Absatz 2 DORA ist die Meldung von Cyberbedrohungen freiwillig.
- Finanzunternehmen können erhebliche Cyberbedrohungen melden, wenn sie diese als relevant für das Finanzsystem, Dienstnutzer oder Kunden erachten.
- Die BaFin begrüßt ausdrücklich solche freiwilligen Meldungen und wird einen entsprechenden Meldeweg zur Verfügung stellen.
Diese freiwilligen Meldungen können dazu beitragen, die Cybersicherheit im gesamten Finanzsektor zu verbessern.
Quelle: DORA-Verordnung, Artikel 19
Die Umsetzung des Threat-Led Penetration Testing (TLPT) nach DORA in Deutschland gestaltet sich wie folgt:
- Die Testmethodik und -verfahren orientieren sich am TIBER-EU-Rahmenwerk (Artikel 26 Absatz 11 DORA).
- Die Deutsche Bundesbank übernimmt die operativen Aufgaben im Zusammenhang mit TLPT, ähnlich wie bereits bei TIBER-DE.
- DORA macht diese Tests zu einem aufsichtlichen Instrument und Teil des IKT-Risikomanagementrahmens von Finanzunternehmen.
- Die BaFin (bzw. die EZB für bedeutende Kreditinstitute) wird diese Tests in ihre Aufsichtsprozesse integrieren.
Dies umfasst die Identifikation von Unternehmen für TLPT, Festlegung der Testfrequenz, Validierung des Testumfangs und Berücksichtigung der Ergebnisse in der laufenden Aufsicht.
Quellen:
Der Informationsaustausch nach Artikel 45 DORA ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Ziel ist die Stärkung der digitalen operationalen Resilienz von Finanzunternehmen.
- Er umfasst Sensibilisierung für Cyberbedrohungen, Eindämmung ihrer Verbreitung und Unterstützung der Abwehrfähigkeiten.
- Der Austausch erfolgt in vertrauenswürdigen Gemeinschaften von Finanzunternehmen.
- Es gelten strenge Regeln zum Schutz sensibler Informationen, zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und zum Datenschutz.
Dieser Austausch soll die kollektive Cybersicherheit im Finanzsektor erhöhen, ohne den Wettbewerb zu beeinträchtigen.
Quelle: DORA-Verordnung, Artikel 45
Bezüglich Cyberkrisen- und Notfallübungen gilt:
- Die primäre Verantwortung für die Erstellung, Etablierung und das Testen von Krisen- und Notfallplänen liegt bei den Finanzunternehmen selbst.
- Artikel 49 DORA ermöglicht es europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden, sektorübergreifende Übungen zu konzipieren.
- Ziel ist die Entwicklung von Kommunikationskanälen und einer koordinierten Reaktion auf EU-Ebene.
- Die BaFin hat bereits an internationalen Cyber-Krisenübungen teilgenommen und solche national durchgeführt.
Diese Übungen dienen dazu, die Zusammenarbeit und Reaktionsfähigkeit im Falle von Cyberkrisen zu verbessern.
Für KWG-Institute, die keine CRR-Kreditinstitute sind, gilt laut dem geplanten Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG):
- Grundsätzlich müssen sie die DORA-Anforderungen erfüllen, jedoch mit einigen Erleichterungen.
- Sie unterliegen dem vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen nach Artikel 16 DORA.
- Bedrohungsgeleitete Penetrationstests sind für sie nicht verpflichtend.
- Kleinstunternehmen sind von den Vorgaben zum IKT-Drittparteienrisikomanagement ausgenommen.
Die Anwendung dieser Regelungen ist ab dem 01.01.2027 vorgesehen, mit Ausnahme der Meldepflichten, die bereits ab dem 17.01.2025 gelten sollen.
Quelle: Gesetzentwurf FinmadiG im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages
Bezüglich möglicher Verzögerungen bei DORA-Rechtsakten:
- Aktuell sind keine Abweichungen vom Zeitplan bekannt.
- Die Entwicklung der technischen Standards (RTS und IKTS) erfolgte zeitgerecht.
- DORA tritt am 17. Januar 2025 in Kraft, Prüfungen erfolgen ab dann auf dieser Grundlage.
- Für das IKT-Drittparteienrisikomanagement sind keine Übergangsfristen vorgesehen.
Finanzunternehmen sollten sich daher darauf einstellen, dass die DORA-Anforderungen ab dem genannten Datum vollständig umzusetzen sind.
Zur Übersetzung der DORA-Rechtstexte:
- Die Europäische Kommission stellt Übersetzungen in allen EU-Amtssprachen bereit.
- Diese werden zusammen mit dem englischen Original auf der EU-Webseite veröffentlicht.
- Die deutsche Übersetzung der DORA-Verordnung ist bereits verfügbar.
Diese zentralen Übersetzungen gewährleisten eine einheitliche Interpretation in allen EU-Mitgliedstaaten.
Bezüglich Konkretisierungen zu DORA:
- Als EU-Verordnung lässt DORA keine eigene Regelungskompetenz für nationale Aufsichtsbehörden zu.
- Konkretisierungen erfolgen auf europäischer Ebene durch delegierte Verordnungen, technische Standards (RTS/IKTS) und Leitlinien.
- Die BaFin wird daher keine eigenen Konkretisierungsrundschreiben zu DORA herausgeben.
Finanzunternehmen sollten sich primär an den europäischen Vorgaben und Erläuterungen orientieren.
Das Verhältnis zwischen DORA und der NIS-2-Richtlinie gestaltet sich wie folgt:
- DORA gilt als sektorspezifischer Rechtsakt für Finanzunternehmen im Sinne des Artikels 4 der NIS-2-Richtlinie.
- DORA-Vorgaben haben Vorrang vor NIS-2-Vorgaben im Bereich Cybersicherheitsrisikomanagement und Meldewesen für erhebliche Sicherheitsvorfälle.
- Für den Finanzsektor verdrängt DORA die entsprechenden NIS-2-Vorgaben.
Die Bundesregierung bereitet derzeit ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie vor, dass diese Abgrenzung berücksichtigen wird.
Quelle: BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Die DORA-Strategie (Digitale Operationale Resilienz Act) unterscheidet sich wie folgt von der IKT-Strategie:
- DORA verschiebt den Fokus von der IKT-Strategie zur DOR-Strategie.
- Die DORA-Strategie ist umfassender und zielt auf die gesamte digitale Widerstandsfähigkeit ab.
- Sie muss spezifische Anforderungen aus Art. 6 Abs. 8 DORA erfüllen.
- Eine Herausforderung besteht darin, die DORA-Strategie mit der bestehenden IKT-Strategie zu harmonisieren.
Unternehmen müssen ihre Governance- und Strategieprozesse anpassen, um die DORA-Anforderungen zu erfüllen.
Quelle: DORA-Verordnung, Artikel 5 und 6
DORA bringt eine Verschiebung des Fokus mit sich:
- Der Schwerpunkt liegt auf der Governance des IKT-Risikomanagementrahmens.
- Dies steht im Gegensatz zu bisherigen Ansätzen, die sich primär auf Informationssicherheit konzentrierten.
- DORA fordert spezifische Richtlinien zur IKT-Sicherheit, die über bisherige Anforderungen hinausgehen.
- Diese Akzentverschiebung erfordert Anpassungen in den Unternehmen.
Trotz inhaltlicher Überschneidungen müssen Unternehmen ihre bestehenden Prozesse und Richtlinien überarbeiten, um den neuen Fokus auf IKT-Risikomanagement abzubilden.
Quelle: DORA-Verordnung
DORA erweitert die Verantwortlichkeiten des Leitungsorgans erheblich:
- Detaillierte Aufgaben werden in Art. 5 Abs. 2 DORA festgelegt.
- Das Leitungsorgan muss verschiedene Aspekte des IKT-Risikomanagements definieren, genehmigen, überwachen und überprüfen.
- Es wird ein tieferes Verständnis der IKT-Risiken gefordert.
- Zusätzliche Ressourcen und Fachkenntnisse müssen bereitgestellt werden.
Diese Erweiterung der Aufgaben erhöht die Komplexität der Verantwortlichkeiten des Leitungsorgans im Bereich der digitalen Resilienz.
Quelle: DORA-Verordnung, Artikel 5
Die IKT-Risikokontrollfunktion nach DORA hat folgende Merkmale:
- Sie ist verantwortlich für das Management und die Überwachung der IKT-Risiken (Art. 6 Abs. 4 DORA).
- Im Gegensatz zum Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) fokussiert sie sich auf das gesamte Risikomanagement.
- Es gibt Überschneidungen mit den Aufgaben des ISB, was Synergien ermöglicht.
- DORA sieht keine explizite Verbotsregelung für die Auslagerung dieser Funktion vor (Art. 6 Abs. 10 DORA).
Unternehmen müssen entscheiden, wie sie diese neue Funktion in ihre bestehenden Strukturen integrieren.
Quelle: DORA-Verordnung, Artikel 6
DORA bringt wesentliche Änderungen im Änderungsmanagement:
- Alle Änderungen an IKT-Systemen müssen kontrolliert erfasst, getestet, bewertet, genehmigt, implementiert und überprüft werden (Art. 9 Abs. 4 lit. e, f DORA i.V.m. Art. 17 RTS).
- Die bisherige Wesentlichkeitsgrenze entfällt.
- Eine umfassende Dokumentation aller Änderungen ist erforderlich.
- Dies kann zu erhöhtem administrativen Aufwand und zusätzlichen Überwachungspflichten führen.
Unternehmen müssen ihre Prozesse im Änderungsmanagement überarbeiten, um diesen erweiterten Anforderungen gerecht zu werden.
Quelle: DORA-Verordnung, Artikel 9
DORA-Compliance Roadmap
1. Gap-Analyse
- Identifizieren Sie Lücken in Ihrem aktuellen IKT-Management
- Bewerten Sie die Reife Ihrer digitalen Resilienz
- Analysieren Sie die Anforderungen von DORA für Ihr Unternehmen
2. Strategie und Planung
- Entwickeln Sie eine DORA-Implementierungsstrategie
- Definieren Sie Meilensteine und Verantwortlichkeiten
- Allokieren Sie Ressourcen für die DORA-Umsetzung
3. Implementierung
- Richten Sie ein robustes IKT-Management-Framework ein
- Implementieren Sie Prozesse für Incident Reporting und Testing
- Stärken Sie das Management von IKT-Drittanbieterrisiken
4. Testing und Validierung
- Führen Sie regelmäßige Penetrationstests und Resilience Tests durch
- Validieren Sie die Effektivität Ihrer DORA-Maßnahmen
- Identifizieren Sie Verbesserungspotenziale in Ihren Prozessen
5. Kontinuierliche Verbesserung
- Etablieren Sie einen Prozess zur kontinuierlichen Verbesserung
- Passen Sie Ihre Maßnahmen an neue Bedrohungen und Regularien an
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu DORA-Anforderungen
6. Berichterstattung und Compliance
- Erstellen Sie regelmäßige DORA-Compliance-Berichte
- Bereiten Sie sich auf Audits und behördliche Prüfungen vor
- Dokumentieren Sie alle DORA-relevanten Maßnahmen und Prozesse
Unser Expertenteam für Ihre DORA-Compliance
Mit jahrelanger Erfahrung in Cybersicherheit und regulatorischer Compliance sind wir bestens gerüstet, um Sie bei der Umsetzung der DORA-Richtlinie zu unterstützen.
Sarah Richter
Team Head Information Security | ADVISORI FTC GmbH
- 10+ Jahre Erfahrung in der Informationssicherheit
- Relevante Zertifizierungen u.a. CISA, CISM, Lead Auditor
- Jahrelange Erfahrung in der Umsetzung von kritischen regulatorischen Projekten bei DAX30 Konzernen
- Projekte in Banken, Verteidigung, Gesundheitswesen, Energiebranche
- Expertin für BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Nora Haberkorn
Manager Information Security | ADVISORI FTC GmbH
- 10+ Jahre Erfahrung in der Informationssicherheit
- Relevante Zertifizierungen u.a. ISO 27001, IKT Compliance Manager, BSI Grundschutz Praktiker, Prüfungsverfahrenskompetenz für §8a BSIG
- Jahrelange Erfahrung in der Umsetzung von kritischen regulatorischen Projekten bei DAX30 Konzernen
- Projekte in Banken, Verteidigung, Zahlungsdienstleister
- Expertin für MaRisk, BAIKT, DORA, ISO 27001
Unser Team in Zahlen
120+
Cybersecurity-Experten
490+
Erfolgreich abgeschlossene Projekte
15+
KRIKTIS Branchen Erfahrung
15+
Jahre regulatorische Erfahrung
Unsere Expertise umfasst:
- DORA-Richtlinien und -Anforderungen
- Informationssicherheit & Cyber Security
- Risikomanagement und -bewertung
- Incident Response und Business Continuity
- Compliance-Audits und -Berichterstattung
- Schulung und Sensibilisierung für Cybersicherheit
- Third-Party Risk Management (TPRM)
Profitieren Sie von unserem Expertenwissen für Ihre DORA-Compliance
Fragen Sie unser ExpertenteamWarum ADVISORI FTC?
ISO 27001 zertifiziert
Garantierte Sicherheitsstandards in Übereinstimmung mit DIN EN ISO/IEC 27001:2022
KI-gestützte Risikoanalyse
Effiziente Umsetzung der IKT-Analyse gemäß DORA-Anforderungen
EBA-konforme Ergebnisse
Alle durch DORA geforderten Nachweise werden in EBA-konformen Formaten erstellt
DORA-spezifische Frameworks
Praxiserprobte Frameworks zur effizienten Umsetzung aller DORA-Anforderungen
Warum führende Finanzunternehmen uns vertrauen
Unsere Expertise, Auszeichnungen und Partnerschaften machen uns zum vertrauenswürdigen Partner für Ihre DORA-Compliance:
Ausgezeichnete Kundenbewertungen
4.8 von 5 Sternen
Basierend auf über 100 Kundenbewertungen
ADVISORI Auszeichnungen
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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitale operationelle Resilienz auf das nächste Level bringen.
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